Anmeldungen müssen schriftlich bei brainymotion erfolgen. Da die Teilnehmerzahl für unsere Seminare begrenzt ist, werden Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Anmeldung wird mit der schriftlichen Bestätigung von brainymotion wirksam. Mit der Anmeldung werden unsere Teilnahmebedingungen anerkannt.
Für offene Trainings gilt:
Bei Absagen von mehr als 10 Arbeitstagen (Montag bis Freitag, ohne gesetzliche Feiertage) vor dem vereinbarten Termin (1. Seminartag) erfolgen Stornierungen kostenfrei. Bei Absagen innerhalb von 10 Arbeitstagen vor dem jeweils vereinbarten Termin (1. Seminartag) oder bei Nichterscheinen wird die volle Kursgebühr erhoben, bzw. verfallen pro Lerneinheit und Teilnehmer die entsprechende Anzahl Credits. Vorstehendes entfällt, wenn ein Ersatzteilnehmer gestellt wird.
Für individuelle Seminare (Firmenseminare, Workshops, etc.) und Raummieten gelten:
Bei Absagen von mehr als 10 Arbeitstagen vor dem vereinbarten Termin (1. Seminartag) erfolgen Stornierungen kostenfrei. Bei Stornierungen innerhalb von 10 Arbeitstagen vor dem jeweils vereinbarten Termin (1. Seminartag) werden 100% des Gesamtpreises berechnet.
Die jeweils gültigen Seminargebühren entnehmen Sie bitte der Webseite. Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Reservierungen bei individuellen Seminaren sind bis 10 Arbeitstage vor dem jeweiligen Trainingstermin kostenfrei möglich. Erfolgen Absagen kürzer als 10 Arbeitstage vor dem jeweils reservierten Termin (1. Seminartag) berechnen wir 100% des Angebotspreises für die betroffenen Trainingstage zuzüglich eventuell entstandener Reise- und Hotelkosten (auf Nachweis).
Die Rechnung ist gemäß dem vereinbarten Zahlungsziel, spätestens allerdings 10 Tage vor Seminarbeginn zu begleichen. Der Auftragnehmer behält sich vor, die vereinbarte Leistung per Briefpost oder auf elektronischem Weg per E-Mail in Rechnung zu stellen. Zusatzkosten (Hotelkosten, Flugtickets usw.) werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 15 Prozent, mindestens jedoch 50,00€.
In den Trainingsgebühren sind folgende Leistungen enthalten: Bereitstellung von speziell für das Training konfigurierter Hard- und Software für die Dauer des Trainings in einem brainymotion Training Center, digitale Labs, Unterrichtung der ausgewiesenen Inhalte, kursbegleitende Arbeitsunterlagen sowie Pausengetränke bei Teilnahme in einem brainymotion Training Center.
Jeder Teilnehmende erhält auf Wünsch für die erfolgreiche Trainingsteilnahme ein auf ihn persönlich ausgestelltes Teilnahme Zertifikat in elektronischer Form.
Die Auswahl des Kurses liegt im Verantwortungsbereich des Teilnehmers. Das jeweilige Training wird nach dem derzeitigen Stand der Technik sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Für erteilten Rat oder die Verwertung der erworbenen Kenntnisse übernehmen wir keine Haftung.
Die ausgegebenen Seminarunterlagen dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von brainymotion nicht vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.
Die in den Trainings eingesetzte Software ist urheberrechtlich geschützt. Diese Software darf weder kopiert noch aus dem Trainingsraum entfernt werden. brainymotion übernimmt keinerlei Schadensersatzansprüche, die durch Viren auf nicht legitimierten Kopien entstehen können. Von Teilnehmern mitgebrachte Datenträger dürfen grundsätzlich nicht auf die Rechner von brainymotion eingespielt werden.
Bei Ausfall eines Trainings durch Krankheit des Trainers, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. brainymotion kann in solchen Fällen nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall verpflichtet werden. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenem Gewinn oder Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet.
Diese AGB ersetzen alle bisherigen Versionen. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Der Gerichtsstand ist für die brainymotion GmbH ist München. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. § 139 BGB findet keine Anwendung.
Stand: August 2025
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